In Bezug auf die Eispende gibt es keine Grauzone. Das Gesetz ist in diesem Fall eindeutig.
Den fiktiven Fall, wie Du ihn geschildert hast, kann es demzufolge in Deutschland nicht geben.
Zu einem solchen Verfahren käme es nicht, weil ja niemand betrogen hat. Die beiden Eltern sind die rechtmäßigen Eltern. Daran ändern auch die "genetischen Fingerabdrücke nichts".
Den fiktiven Fall, wie Du ihn geschildert hast, kann es demzufolge in Deutschland nicht geben.
(06-01-2013, 12:31)Skipper schrieb: Ein Gericht meint nun, daß das Kind nicht bei diesen Betrügern aufwachsen solle...
Zu einem solchen Verfahren käme es nicht, weil ja niemand betrogen hat. Die beiden Eltern sind die rechtmäßigen Eltern. Daran ändern auch die "genetischen Fingerabdrücke nichts".