Irgendwo hat diese Geschichte einen Haken. Entweder du brauchst dir keine Sorgen zu machen, oder aber du hast irgendwo im Laufe der Jahre einen entscheidenden Fehler gemacht. Insofern, in Ruhe:
Du schreibst, deine Anwältin hat erwirkt, dass du ein Jahr keinen Unterhalt zahlen musst. Demnach hast/hattest du einen Gerichtsbeschluss. Was GENAU steht da drin?
Mit wem hast du ausdiskutiert, dass du nach dem gestiegenen UH wg. Kindesalter weiter nur den vorherigen UH zahlst statt des erhöhten Betrages? Mit der Beistandschaft des JA? Mit dem Gericht? WER genau übernimmt die fehlenden 47 €? Die UVK, oder wer?
Wann kam dieser Brief vom JC und was genau stand drin? "Ein paar Wochen später" und irgendwelche Überschlagsberechnungen sind keine Angabe, mit denen man arbeiten kann. Zu klären ist vor allem, wie das JC dazu kommt, rückwirkend etwas zu fordern. Da müsste ja zuvor schon ein Schrieb gekommen sein mit einer Anspruchsüberleitung.
Auch das mit den Aufrechnungsbescheinigungen vom JA und den Steuererklärungen ist nicht schlüssig.
Was die ALG-Aufstockung angeht, so bezweifle ich bei einem Einkommen in der von dir genannten Höhe, dass da was geht, aber zur Berechnung sind hier andere die Experten, falls du diesen Weg tatsächlich gehen willst.
Wir z.B. streiten uns mit dem JA wg. UH - das JC hat nur die Anspruchs-Überleitungsanzeige geschickt, dass die Forderungen vom JA verfolgt werden und das JA das eingehende Geld an alle Berechtigten weiterleitet (in unserem Fall UVK & JC). Aus dem Streit mit dem JC um Betreuungsgeld z.B. ging eine Anzeige wegen Beihilfe zum Betrug gegen den JC-Mitarbeiter hervor - das liegt gerade noch bei der Staatsanwaltschaft, aber wir freuen uns heute schon auf die Verhandlung...
Ich würde dich bitten aufzulisten, in welchem Zeitraum du bei welchem Verdienst wieviel konkret UH bezahlt hast und mit dem das (schriftlich) abgeklärt war (Gericht, JA, UVK). Dann wird vielleicht schlüssig, wie das JC auf seine Zahlen kommt und wir können dir sagen, ob sie versuchen dich über den Tisch zu ziehen.
Eines aber kann ich dir schon vorweg sagen: Mit 1650 Euro sollte es eigentlich möglich sein, den Mindestunterhalt zu decken.
Ansetzen kann man aber vermutlich - sofern keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen - doch beim Thema Auto (sofern es kein Luxusschlitten ist). Da wäre dem JC mitzuteilen, dass die Raten Berücksichtigung finden müssen, sonst verlierst du den Job und kannst überhaupt keinen UH mehr leisten.
Aber bevor du was machst, gib konkrete Infos, dann schustern wir schon ein nettes Schreiben an die Schwei**nebande beim JC zusammen, falls der Fehler nicht doch auf deiner Seite liegt.
Du schreibst, deine Anwältin hat erwirkt, dass du ein Jahr keinen Unterhalt zahlen musst. Demnach hast/hattest du einen Gerichtsbeschluss. Was GENAU steht da drin?
Mit wem hast du ausdiskutiert, dass du nach dem gestiegenen UH wg. Kindesalter weiter nur den vorherigen UH zahlst statt des erhöhten Betrages? Mit der Beistandschaft des JA? Mit dem Gericht? WER genau übernimmt die fehlenden 47 €? Die UVK, oder wer?
Wann kam dieser Brief vom JC und was genau stand drin? "Ein paar Wochen später" und irgendwelche Überschlagsberechnungen sind keine Angabe, mit denen man arbeiten kann. Zu klären ist vor allem, wie das JC dazu kommt, rückwirkend etwas zu fordern. Da müsste ja zuvor schon ein Schrieb gekommen sein mit einer Anspruchsüberleitung.
Auch das mit den Aufrechnungsbescheinigungen vom JA und den Steuererklärungen ist nicht schlüssig.
Was die ALG-Aufstockung angeht, so bezweifle ich bei einem Einkommen in der von dir genannten Höhe, dass da was geht, aber zur Berechnung sind hier andere die Experten, falls du diesen Weg tatsächlich gehen willst.
Wir z.B. streiten uns mit dem JA wg. UH - das JC hat nur die Anspruchs-Überleitungsanzeige geschickt, dass die Forderungen vom JA verfolgt werden und das JA das eingehende Geld an alle Berechtigten weiterleitet (in unserem Fall UVK & JC). Aus dem Streit mit dem JC um Betreuungsgeld z.B. ging eine Anzeige wegen Beihilfe zum Betrug gegen den JC-Mitarbeiter hervor - das liegt gerade noch bei der Staatsanwaltschaft, aber wir freuen uns heute schon auf die Verhandlung...

Ich würde dich bitten aufzulisten, in welchem Zeitraum du bei welchem Verdienst wieviel konkret UH bezahlt hast und mit dem das (schriftlich) abgeklärt war (Gericht, JA, UVK). Dann wird vielleicht schlüssig, wie das JC auf seine Zahlen kommt und wir können dir sagen, ob sie versuchen dich über den Tisch zu ziehen.
Eines aber kann ich dir schon vorweg sagen: Mit 1650 Euro sollte es eigentlich möglich sein, den Mindestunterhalt zu decken.
Ansetzen kann man aber vermutlich - sofern keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen - doch beim Thema Auto (sofern es kein Luxusschlitten ist). Da wäre dem JC mitzuteilen, dass die Raten Berücksichtigung finden müssen, sonst verlierst du den Job und kannst überhaupt keinen UH mehr leisten.
Aber bevor du was machst, gib konkrete Infos, dann schustern wir schon ein nettes Schreiben an die Schwei**nebande beim JC zusammen, falls der Fehler nicht doch auf deiner Seite liegt.