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Runterstufung Düsseldorfertabelle
#1
Hallo,

ich einem anderen Therad habe ich bereits ausführlich über meine derzeitge Situation zur Neuberechnung geschrieben. (bereinigtes Nettoeinkommen / Beitragsbemessungsgrenze)

Da dieses Thema aber nicht zwingend dorthin passt, ein neuer Thread.

Es geht um die aktuell laufende Unterhaltsprüfung:

Bezüglich der Unterhaltsberechnung habe ich heute bei meinem Arbeitgeber eine erneute Jahresverdienstbescheinigung angefordert. Zeitraum 2012. Vorteil zur ursprünglichen Bescheingung, das 12 Monatsbruttoeinkommen ist um ca 3.500€ geringer.

Nun zur Frage:
Wenn ich eine erneute Berechnung anstelle, dabei alle abzugsfähigen Posten angebe und dabei eine Stufe tiefer rutsche als ich jetzt bin.
Was passiert dann? Würde ich es einklagen müssen? Wäre dem gar nicht statt gegeben?
Wass wenn mich das JA vor Gericht zehrt und behauptet ich müsse mehr zahlen und ich lege dem Richter die aktuellen Zahlen vor?

Ich rede hier von Stufe 7 und 6 der DDT

Gruß
Rockwurst
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Nachrichten in diesem Thema
Runterstufung Düsseldorfertabelle - von Rockwurst - 09-01-2013, 15:56
RE: Runterstufung Düsseldorfertabele - von blue - 09-01-2013, 17:13
RE: Runterstufung Düsseldorfertabele - von p__ - 09-01-2013, 19:02

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