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Runterstufung Düsseldorfertabelle
#5
(09-01-2013, 16:22)Austriake schrieb: @ Rockwurst

Wenn Du ohnehin einen neuen Titel beim Notar machen lassen willst, dann schrein halt einen Betrag nach Stufe 6 der DDT rein.
Wenn das Jugendamts-Tusse klagen will, dann macht sie es sowieso.

Austriake

Der bestehende Titel ist auf die Stufe 7 ausgerichtet und bis zum 18. LJ gültig. Daher denke ich kaum, dass es einen Zweck hätte die Stufe 6 anzugeben?
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Runterstufung Düsseldorfertabele - von Rockwurst - 09-01-2013, 16:33
RE: Runterstufung Düsseldorfertabele - von blue - 09-01-2013, 17:13
RE: Runterstufung Düsseldorfertabele - von p__ - 09-01-2013, 19:02

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