09-01-2013, 18:42
Wahrscheinlich trifft dich die jüngste Gesetzesänderung voll, Krankheiten sind da gar nicht mehr nötig, man kann sich lebenslangen Unterhalt auch einfach mittels dem güldenen Prädikat "lange Ehe" ersitzen.
Die ehelichen Verhältnisse sind nicht durch den Trennungszeitpunkt definiert, sondern durch den Verlauf der gesamten Ehe. Dein Anwalt muss geltend machen, dass Einkommensspitzen keine Berechnungsgrundlage für nachehelichen Unterhalt sind. Wieso hat er nicht schon lange beantragt, den Unterhalt auf angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen?
Die ehelichen Verhältnisse sind nicht durch den Trennungszeitpunkt definiert, sondern durch den Verlauf der gesamten Ehe. Dein Anwalt muss geltend machen, dass Einkommensspitzen keine Berechnungsgrundlage für nachehelichen Unterhalt sind. Wieso hat er nicht schon lange beantragt, den Unterhalt auf angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen?