09-01-2013, 20:21
Soooo... wieder mal der Reihe nach:
1. Für alle Zeiten VOR April 2011 machst du dir keinen Kopf. Egal wer da was wie fordert - schei*egal. Denn ein Gericht hat bestimmt (bzw. du hast mit der KM einen Vergleich geschlossen), dass du bis zu diesem Zeitpunkt nicht leistungsfähig und damit nicht KU-pflichtig bist. Ich nehme an, die KM wird zu dieser Zeit auch UV und Geld vom JC bekommen haben, aber das bedeutet keine Schulden für dich.
2. Würfel bitte nicht JA und UVK durcheinander. Die sitzen zwar im gleichen Amt, sehen ihre Forderungen jedoch getrennt. Sehen wir uns also den Zeitraum ab April 2011 genauer an: Kam da ein Brief von der UVK? Oder von der Beistandschaft im JA? Wurdest du aufgefordert, deine Einkommensituation darzulegen? Wie kam es zu diesem Betrag von 313 €? Der erschließt sich mir überhaupt nicht, denn der Mindestunterhalt laut DDT 2011 ist das nicht (weder für ein, und schon gar nicht für zwei Kinder).
Wurde schriftlich ein UH festgelegt und hast du dich irgendwie bereiterklärt, den nicht aufzubringen Rest des KUs in Raten abzuzahlen?
3. Warum behält das JA deine Steuerrückerstattungen ein? Du schreibst, du hättest keinen Titel unterschrieben, aber ohne einen Titel (freiwillig oder durch Gerichtsbeschluss) kann das JA nicht so einfach auf dein Geld zugreifen.
Weitere Fragen & weiteres Vorgehen, wenn das erstmal beantwortet ist.
Anspruchsüberleitung heißt folgendes: Du bist deinen Kinder ja zu UH verpflichtet. Wenn du diesen nun nicht zahlst (kannst oder willst), dann springt für gewöhnlich ein Amt ein. Entweder das JC oder die UVK, oder sogar beide. D.h. der Anspruch, den dein Kind dir gegenüber hat, wird auf das Amt übertragen, da der Geldfluß ja vom Amt zum Kind läuft, und nicht von dir zum Kind. Damit schuldest du dann dem Amt Geld. Diesen Übergang des Geldanspruchs deines Kindes vom Kind auf das Amt muss das Amt dir aber (im gelben Brief, nicht per einfacher Post) zustellen.
Ich vermute - aber sicher wird das erst nach den abschließenden Infos, dass du um einen Streit mit dem JC und ein neuerliches Urteil, wieviel KU du tatsächlich zu zahlen hast, nicht rumkommst.
1. Für alle Zeiten VOR April 2011 machst du dir keinen Kopf. Egal wer da was wie fordert - schei*egal. Denn ein Gericht hat bestimmt (bzw. du hast mit der KM einen Vergleich geschlossen), dass du bis zu diesem Zeitpunkt nicht leistungsfähig und damit nicht KU-pflichtig bist. Ich nehme an, die KM wird zu dieser Zeit auch UV und Geld vom JC bekommen haben, aber das bedeutet keine Schulden für dich.
2. Würfel bitte nicht JA und UVK durcheinander. Die sitzen zwar im gleichen Amt, sehen ihre Forderungen jedoch getrennt. Sehen wir uns also den Zeitraum ab April 2011 genauer an: Kam da ein Brief von der UVK? Oder von der Beistandschaft im JA? Wurdest du aufgefordert, deine Einkommensituation darzulegen? Wie kam es zu diesem Betrag von 313 €? Der erschließt sich mir überhaupt nicht, denn der Mindestunterhalt laut DDT 2011 ist das nicht (weder für ein, und schon gar nicht für zwei Kinder).
Wurde schriftlich ein UH festgelegt und hast du dich irgendwie bereiterklärt, den nicht aufzubringen Rest des KUs in Raten abzuzahlen?
3. Warum behält das JA deine Steuerrückerstattungen ein? Du schreibst, du hättest keinen Titel unterschrieben, aber ohne einen Titel (freiwillig oder durch Gerichtsbeschluss) kann das JA nicht so einfach auf dein Geld zugreifen.
Weitere Fragen & weiteres Vorgehen, wenn das erstmal beantwortet ist.
Anspruchsüberleitung heißt folgendes: Du bist deinen Kinder ja zu UH verpflichtet. Wenn du diesen nun nicht zahlst (kannst oder willst), dann springt für gewöhnlich ein Amt ein. Entweder das JC oder die UVK, oder sogar beide. D.h. der Anspruch, den dein Kind dir gegenüber hat, wird auf das Amt übertragen, da der Geldfluß ja vom Amt zum Kind läuft, und nicht von dir zum Kind. Damit schuldest du dann dem Amt Geld. Diesen Übergang des Geldanspruchs deines Kindes vom Kind auf das Amt muss das Amt dir aber (im gelben Brief, nicht per einfacher Post) zustellen.
Ich vermute - aber sicher wird das erst nach den abschließenden Infos, dass du um einen Streit mit dem JC und ein neuerliches Urteil, wieviel KU du tatsächlich zu zahlen hast, nicht rumkommst.