09-01-2013, 21:36
(09-01-2013, 21:23)p schrieb: Das kann zu leicht überrissen werden. Chancenlose ABR-Anträge winkt der Richter gelangweilt ab und stellt den Vater in die "Der Mutter das Kind mit Gewalt wegnehmen" und "Querulant" - Ecke, danach hört er dem Vater gar nicht mehr zu. Man kann nur als Verhandlungsmasse einsetzen, was überhaupt Masse hat.Na, die Mühe einer Begründung wird @iglu sich schon machen müssen. Und dann sind wir ja noch nicht beim Richter, sondern bei der Gegenseite. Die muß das dann ja auch einschätzen und sich die Fragen stellen, ob sie es darauf ankommen lassen will.
Und ob der Richter gelangweilt abwinkt, wenn er damit rechnen darf, dass ihm das die Mühe einer Begründung einbringen wird oder doch eher beflügelt, einen Vergleich hinzukriegen... Zumal, wenn durchaus offen ist, dass sein Vorschlag einer Begründung höherer Würdigung zugeführt werden könnte...
Wer nicht taktet, wird getaktet...