09-01-2013, 22:23
So, ich hab das jetzt nochmal explizit nachgelesen, und aus dem Juristendeutsch übersetzt kommt für dich folgendes raus:
Unterhaltspflichtig bist du als Vater sowieso immer. Aber: Es kann festgestellt werden (in der Regel durch ein Gericht), dass du trotzdem nicht zahlungs-/leistungsfähig bist. Bei dir war das offensichtlich der Fall.
Viele JÄ/UVKs versuchen sich aber trotz festgestellter Leistungsunfähigkeit den ausbezahlten UVS wieder zurückzuholen, indem sie dem Vater anbieten, er könne ja den UH (in Raten) abzahlen, wenn er (wieder) besser bezahlte Arbeit hat. Wenn man auf sowas eingeht, schafft man sich selbst freiwillig eine Schuld, die gar nicht bestanden hätte. Du bist wohl auch in diese Falle getappt.
Wenn das in deinem Fall alles so ist, kannst du eigentlich nur noch eines versuchen: Lies dir nochmal (am besten mit Hilfe) alle Schreiben, die du diesbezüglich bekommen hast, in Ruhe durch. Und wenn du an Hand dessen feststellst, dass du wirklich vom Gericht als leistungsunfähig anerkannt warst und seitdem (also nach April 2011) keinen Titel unterschrieben hast, aber in diese Ratenzahlungsfalle getappt bist, dann schreib einen bösen Brief an das JA mit folgendem Tenor: Du hast dich jetzt rechtlich beraten lassen und dir wurde mitgeteilt, dass das Vorgehen des JA und der UVK im Hinblick auf deine Leistungsunfähigkeit rechtlich fragwürdig, in jedem Fall aber sittenwidrig war, da dir als rechtlich ungebildeter Vater eine Schuld untergejubelt (und mittels Steuerrückerstattung auch eingezogen) wurde, die gar nicht bestanden hätte.
Zugegeben sind die Erfolgsaussichten gering, aber einen Versuch wäre es wert.
Unterhaltspflichtig bist du als Vater sowieso immer. Aber: Es kann festgestellt werden (in der Regel durch ein Gericht), dass du trotzdem nicht zahlungs-/leistungsfähig bist. Bei dir war das offensichtlich der Fall.
Viele JÄ/UVKs versuchen sich aber trotz festgestellter Leistungsunfähigkeit den ausbezahlten UVS wieder zurückzuholen, indem sie dem Vater anbieten, er könne ja den UH (in Raten) abzahlen, wenn er (wieder) besser bezahlte Arbeit hat. Wenn man auf sowas eingeht, schafft man sich selbst freiwillig eine Schuld, die gar nicht bestanden hätte. Du bist wohl auch in diese Falle getappt.
Wenn das in deinem Fall alles so ist, kannst du eigentlich nur noch eines versuchen: Lies dir nochmal (am besten mit Hilfe) alle Schreiben, die du diesbezüglich bekommen hast, in Ruhe durch. Und wenn du an Hand dessen feststellst, dass du wirklich vom Gericht als leistungsunfähig anerkannt warst und seitdem (also nach April 2011) keinen Titel unterschrieben hast, aber in diese Ratenzahlungsfalle getappt bist, dann schreib einen bösen Brief an das JA mit folgendem Tenor: Du hast dich jetzt rechtlich beraten lassen und dir wurde mitgeteilt, dass das Vorgehen des JA und der UVK im Hinblick auf deine Leistungsunfähigkeit rechtlich fragwürdig, in jedem Fall aber sittenwidrig war, da dir als rechtlich ungebildeter Vater eine Schuld untergejubelt (und mittels Steuerrückerstattung auch eingezogen) wurde, die gar nicht bestanden hätte.
Zugegeben sind die Erfolgsaussichten gering, aber einen Versuch wäre es wert.