25-03-2009, 01:17
Nach der Rechtsprechung des BVerwG ist eine Namensänderung möglich, wenn dies für das Wohl des Kindes erforderlich ist.
Dann frage ich mich, wann dieser Fall eintritt, wenn nicht z. B. wie in dem o.g. Urteil ?
Dann frage ich mich, wann dieser Fall eintritt, wenn nicht z. B. wie in dem o.g. Urteil ?
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.