09-01-2013, 23:13
1. Preisfrage: Wer war Antragsteller beim Verfahren? Die KM direkt, das JA oder die UVK?
Im Endeffekt klingt der Vergleich doch ganz gut: "Die Parteien sind sich einig, dass der Antragsgegner (also du) derzeit KEINEN Unterhalt schuldet."
Das sollte eigentlich von allen Schulden jenseits April 2011 befreien.
2. Was das JC angeht - eigentlich darf nur jeweils einer die Ansprüche zwecks UH an dich geltend machen. Entweder das JC, oder die Beiständin, oder die UVK, oder die KM.
3. Ich bin gespannt auf die Ratenvereinbarung - vermutlich liegt da der Hase im Pfeffer.
Andernfalls haben wir irgendwas übersehen, denn aus dem Gerichtsbeschluss können eigentlich keine Schulden resultieren, soweit du nicht ein wichtiges Schreiben von UVK oder JC übersehen hast.
Im Endeffekt klingt der Vergleich doch ganz gut: "Die Parteien sind sich einig, dass der Antragsgegner (also du) derzeit KEINEN Unterhalt schuldet."
Das sollte eigentlich von allen Schulden jenseits April 2011 befreien.
2. Was das JC angeht - eigentlich darf nur jeweils einer die Ansprüche zwecks UH an dich geltend machen. Entweder das JC, oder die Beiständin, oder die UVK, oder die KM.
3. Ich bin gespannt auf die Ratenvereinbarung - vermutlich liegt da der Hase im Pfeffer.
Andernfalls haben wir irgendwas übersehen, denn aus dem Gerichtsbeschluss können eigentlich keine Schulden resultieren, soweit du nicht ein wichtiges Schreiben von UVK oder JC übersehen hast.