09-01-2013, 23:27
(09-01-2013, 23:13)Jessy schrieb: 1. Preisfrage: Wer war Antragsteller beim Verfahren? Die KM direkt, das JA oder die UVK?
Im Endeffekt klingt der Vergleich doch ganz gut: "Die Parteien sind sich einig, dass der Antragsgegner (also du) derzeit KEINEN Unterhalt schuldet."
Das sollte eigentlich von allen Schulden jenseits April 2011 befreien.
Antragsteller war das JA oder die UVK, ich weiß das die KM ein Schreiben unterschreiben musste in dem sie die Beistandschaft des JA bekundet.
(09-01-2013, 23:13)Jessy schrieb: 2. Was das JC angeht - eigentlich darf nur jeweils einer die Ansprüche zwecks UH an dich geltend machen. Entweder das JC, oder die Beiständin, oder die UVK, oder die KM.
Hast du dazu vielleicht einen Paragraphen?
Wenn ich das schreibe würde ich gerne diese Tatsache auch beweisen können.
Ich weiß das diese Regel zumindest in Bezug auf Anträge an verschiedene Ämter zutrifft, also kann ich kein Wohngeld beantragen wenn ich Harz IV bekomme.
(09-01-2013, 23:13)Jessy schrieb: 3. Ich bin gespannt auf die Ratenvereinbarung - vermutlich liegt da der Hase im Pfeffer.
Andernfalls haben wir irgendwas übersehen, denn aus dem Gerichtsbeschluss können eigentlich keine Schulden resultieren, soweit du nicht ein wichtiges Schreiben von UVK oder JC übersehen hast.
Das Schlimme ist, das es zu dieser Ratenvereinbarung auch einen Mahnbescheid gibt.
Ich schein hier wirklich alles falsch gemacht zu haben was man falsch machen kann...
Das ist echt depremierend...

Die Vereinbarung habe ich dem letzten Beitrag noch angefügt.