10-01-2013, 00:07
Brrrr... Aus diesem Stundungsvertrag geht hervor, dass zuvor ein Stundungsantrag gestellt wurde. Und diesem Antrag musste ja ein Forderungsschreiben der UVK an dich vorausgegangen sein. Warum hast du dieses Forderungsschreiben akzeptiert? In deinem Gerichtsvergleich steht doch ganz klar, dass du KEINEN UH zahlen musst. Mit dieser Ratenvereinbarung hast du dir selbst eine Schuld geschaffen, die gar nicht existiert. Da wieder rauszukommen gelingt dir vermutlich nur mit Anwalt und der Anfechtung dieses Ratenvertrages, evtl. wegen arglistiger Täuschung, da der UVK deine Leistungsunfähigkeit bekannt war.
Wann und warum hast du einen Mahnbescheid bekommen?
Warum hast du dazu nicht nochmal deine Anwältin befragt?
Leider kann ich dir bzgl. Anspruchgeltendmachung aus dem Stegreif keinen Paragraphen sagen (werde noch suchen), aber schon die Logik gebietet, dass nicht verschiedene Ämter EINEN Anspruch (der Kinder gegen dich) durchsetzen können. Im Zweifelsfall würde ich einem der Ämter schreiben, dass die finanziellen Interessen der Kinder bereits durch das Amt xy verfolgt werden und man sich doch bitte untereinander absprechen möge.
Wann und warum hast du einen Mahnbescheid bekommen?
Warum hast du dazu nicht nochmal deine Anwältin befragt?
Leider kann ich dir bzgl. Anspruchgeltendmachung aus dem Stegreif keinen Paragraphen sagen (werde noch suchen), aber schon die Logik gebietet, dass nicht verschiedene Ämter EINEN Anspruch (der Kinder gegen dich) durchsetzen können. Im Zweifelsfall würde ich einem der Ämter schreiben, dass die finanziellen Interessen der Kinder bereits durch das Amt xy verfolgt werden und man sich doch bitte untereinander absprechen möge.