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Runterstufung Düsseldorfertabelle
#10
(09-01-2013, 17:59)Rockwurst schrieb: in Verzug setzten, um zuviel bezahlte Unterhaltsleistungen zurückzubekommen?

Nein.
Den strittigen Betrag müsstest du bei Gericht hinterlegen.
Das Geld wird dann nach Beschluss wieder freigegeben und an den entsprechenden Berechtigten ausgezahlt.

Gezahlter Unterhalt gilt grundsätzlich als verbraucht. Das Geld ist in den allermeisten Fällen weg und kann nur ausnahmsweise zurückgefordert werden, selbst wenn kein Anspruch bestand.
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RE: Runterstufung Düsseldorfertabele - von blue - 09-01-2013, 17:13
RE: Runterstufung Düsseldorfertabele - von p__ - 09-01-2013, 19:02
RE: Runterstufung Düsseldorfertabele - von Eifelaner - 10-01-2013, 06:44

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