25-03-2009, 02:28
(25-03-2009, 01:17)borni schrieb: Dann frage ich mich, wann dieser Fall eintritt, wenn nicht z. B. wie in dem o.g. Urteil ?
Das will ich dir sagen, denn du kannst dich ja eigentlich nur auf diese Passage beziehen:
Zitat:Der Sohn hatte aber im Termin glaubhaft erklärt, er könne sich mit dem Namen des Vaters nicht identifizieren, er habe seinen Vater seit 10 Jahren nicht mehr gesehen. Der Vater kümmere sich überhaupt nicht um ihn. Es gäbe Schwierigkeiten bei der Schreibweise des ausländischen Namens und er habe mit Voreingenommenheiten im Alltag gegenüber Personen islamischer Herkunft zu kämpfen.
Fangen wir mal hinten an: Schreibweise und Voreingenommenheitsprobleme haette er unveraendert auch bei weiter bestehender Beziehung gehabt, wenn es denn stimmen sollte. Klingt aber eher nach Billigargument fuer "Loswerden wollen". Der erste Absatz ist erstmal eine Behauptung. Koennte bei mir auch stehen, beweisst aber gar nichts. Bei PAS voellig 'normal'.
Wenn er die paar Jahre bis zur Volljaehrigkeit nicht warten kann um das selbst einfach aendern zu lassen, gibt es wohl eher noch weitere Gruende.
Das Einzige was sicher bleibt, ist wieder eine Sache die verbogen wird. Ein Beispiel fuer die Rechtsunsicherheit im gesamten Gebiet. Das ist die Essenz und die ist ja nicht neu.
Ray