10-01-2013, 21:23
(06-01-2013, 16:42)p schrieb: Ansonsten mein Kommentar: Katastrophal formulierten Schrott aus der Mottenkiste hervorzuholen wird den absaufenden Genossen nicht helfen.Das sehe ich genauso. Einfach aus dem Grunde, weil die Zusammenhänge den Wenigsten bekannt ist und zudem meist unverständlich dargelegt werden.
Im Zweifelsfall schaut man mal beim "Gegenüber", wie der/die das so formulieren.
Der Kinderfreibetrag hat die gleiche Funktion wie das Kindergeld - er stellt das sächliche Existenzminimum eines Kindes steuerfrei und tritt ab einer bestimmten Höhe des Einkommens (ab rund 33.500 Euro im Jahr bei Alleinerziehenden, ab rund 67.000 Euro im Jahr bei verheirateten) an die Stelle des Kindergelds. Die Finanzämter prüfen bei der Einkommenssteuererklärung, ob das Kindergeld eine ausreichende Steuerfreistellung bewirkt hat oder ob der Freibetrag angerechnet wird. Auf dem Steuerbescheid ist dann vermerkt, ob das Kindergeld oder der Freibetrag zur Anrechnung gekommen ist.
Alleinerziehende können beim Finanzamt die Übertragung des halben Kinderfreibetrags vom anderen Elternteil auf ihre Lohnsteuerkarte beantragen, wenn der/die Barunterhaltspflichtige zu weniger als 75 Prozent seiner/ihrer Unterhaltsverpflichtung nachkommt.
http://www.vamv.de/allein-erziehen/exist...rgeld.html