10-01-2013, 23:07
@Jessy
Ich bin kein Jurist, jedoch versuche ich das mal folgendermaßen zu erklären.
Ab der 1. Forderung des Unterhalts wird proforma ein Aufrechnungsersuchen beim Finanzamt angefordert.
Da es sich um einen "Vorschuss" für den Unterhaltsschuldner handelt, ist es legitim Einkommenssteuerguthaben zunächst einzubehalten.
Also wird hier ohne Prüfung der Leistungsfähigkeit das Guthaben einbehalten.
Bei mir musste ich meine Leistungsunfähigkeit vor Gericht überprüfen lassen.
Man hatte mir mehr Geld einbehalten, als die UVK vorausgeleistet hatte.
Man klagte und klagte, bis ich als Leistungsfähig vorm OLG abgeurteilt wurde......
Das ist gängige Rechtspraxis.
Zitat:Ansonsten kann ich nur mutmaßen, dass die UVK irgendwie der Meinung ist, durch die Steuerrückerstattungen wärest du doch leistungsfähig. Allerdings können die trotzdem nicht einfach so Geld einziehen - dazu braucht es einen Titel oder dergleichen.Dies ist eine sehr komplizierte Angelegenheit.
Ich bin kein Jurist, jedoch versuche ich das mal folgendermaßen zu erklären.
Ab der 1. Forderung des Unterhalts wird proforma ein Aufrechnungsersuchen beim Finanzamt angefordert.
Da es sich um einen "Vorschuss" für den Unterhaltsschuldner handelt, ist es legitim Einkommenssteuerguthaben zunächst einzubehalten.
Also wird hier ohne Prüfung der Leistungsfähigkeit das Guthaben einbehalten.
Bei mir musste ich meine Leistungsunfähigkeit vor Gericht überprüfen lassen.
Man hatte mir mehr Geld einbehalten, als die UVK vorausgeleistet hatte.
Man klagte und klagte, bis ich als Leistungsfähig vorm OLG abgeurteilt wurde......
Das ist gängige Rechtspraxis.