11-01-2013, 09:30
(09-01-2013, 18:42)p schrieb: Wahrscheinlich trifft dich die jüngste Gesetzesänderung voll, Krankheiten sind da gar nicht mehr nötig, man kann sich lebenslangen Unterhalt auch einfach mittels dem güldenen Prädikat "lange Ehe" ersitzen.
Das sehe ich auch so auf mich zukommen. Deshalb ja meine Anstrenugungen, die Berechnungsbasis so niedrig als möglich zu halten.
Zitat:Die ehelichen Verhältnisse sind nicht durch den Trennungszeitpunkt definiert, sondern durch den Verlauf der gesamten Ehe. Dein Anwalt muss geltend machen, dass Einkommensspitzen keine Berechnungsgrundlage für nachehelichen Unterhalt sind. Wieso hat er nicht schon lange beantragt, den Unterhalt auf angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen?
Ich habe sämtliche Einkommenssteuerbescheide lückenlos vorgelegt von 1983 bis 2011, um die ehelichen Verhältnisse zu dokumentieren. Bislang hat sich Hr. Richter nur für die letzten drei Jahre interessiert - typisch Unterhaltsmaximierung eben.
Für mich selber habe ich allerdings beschlossen, im Falle der Ausurteilung eines vierstelligen nachehelichen Unterhalts meine berufliche Karriere vorzeitig zu beenden. Es macht einfach keinen Sinn, der Pleite davonlaufen zu wollen. Mann gewinnt ein Jahr, vielleicht zwei - am Ende ist das Ergebnis das gleiche.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1