(09-01-2013, 18:42)p schrieb: Die ehelichen Verhältnisse sind nicht durch den Trennungszeitpunkt definiert, sondern durch den Verlauf der gesamten Ehe.
Bist Du da sicher?
Meines Wissens nach spielen auch zukünftige Erwartungen eine Rolle (war die "Karriere" schon während der Ehe angelegt bzw. zu erwarten?), was m. E. die Folge hat, daß der Richter die Anfänge der Ehe nicht zu berücksichtigen braucht (der Vater hat ja "Karriere" während der Ehe gemacht).
In der Konsequenz ist das sehr ungünstig für den Austriake.
Simon II