11-01-2013, 11:58
Hallo,
ich habe vom JA Post bekommen und werde überprüft ob meine leistungsfähigkeit sich erhöht hat.
Es besteht ein Titel (auch Abänderung aus dem Jahre 2005 vom JA)
Ich werde aufjedenfall zu mehr unterhalt verpflichtet werden und will es auch so bezahlen , wie das JA es ausrechnet.
Das einzige, ich möchte bei der Abänderung einen zusatz schriftlich vermerken, das der titel begrenzt bis zu volljährigkeit zählt. da sich die gesetzeslage dann ändert( Mutter unterhaltspflichtig ,kindergeld zählt rein)
Geht dieses , vielleicht auch mit Notarielle Urkunde?
Gruß
ich habe vom JA Post bekommen und werde überprüft ob meine leistungsfähigkeit sich erhöht hat.
Es besteht ein Titel (auch Abänderung aus dem Jahre 2005 vom JA)
Ich werde aufjedenfall zu mehr unterhalt verpflichtet werden und will es auch so bezahlen , wie das JA es ausrechnet.
Das einzige, ich möchte bei der Abänderung einen zusatz schriftlich vermerken, das der titel begrenzt bis zu volljährigkeit zählt. da sich die gesetzeslage dann ändert( Mutter unterhaltspflichtig ,kindergeld zählt rein)
Geht dieses , vielleicht auch mit Notarielle Urkunde?
Gruß