11-01-2013, 12:59
(10-01-2013, 23:25)Jessy schrieb: Beim TO liegt der Fall aber etwas anders - er wurde ja seitens des Gerichts per Vergleich schon als leistungsunfähig anerkannt.
Wenn ihn dann die UVK mit Druck und unberechtigtem Rückerstattungseinzug zu einem Forderungsanerkenntnis und einer Ratenvereinbarung zwingt, ist das schon hart an der Grenze zum Betrug, auch für eine Behörde.
Dieses Schreiben ging ja schon vor der Gerichtsverhandlung beim FA ein, es hätte also vom JA/UVK, aufgrund des Urteils/Vergleiches zurückgenommen werden müssen.
Seh ich das so richtig?
Die Forderungen beziehen sich auch alle auf die Zeit vor dem Urteil, also wäre ich ja theoretisch schuldenfrei bei der UVK?