11-01-2013, 14:32
(09-01-2013, 00:57)wackelpudding schrieb: Ohne das jetzt aktualisiert zu haben, dürfen nach meiner Erinnerung bereits 13jährige eine Tätigkeit als Babysitter ausüben (Jugendarbeitsschutzgesetz/Kinderarbeitsschutzverordnung). Um einen 17jährigen als nicht ausreichend geeignet erscheinen zu lassen, bedarf es schon etwas mehr, als der unsubstanziierten Darstellung, er habe eine Freundin und knutsche mit der...
Ich habe schon verstanden, das mein Bekannter nur Möglichkeiten sucht, die Mutter schwarz zu malen, und, ich partaisch bin ;-)
an Dzombo danke :-)