11-01-2013, 15:44
Vielleicht hat die Anwältin der Gegenseite einfach mal vorsorglich einen Antrag gestellt. Ihr Problem.
Die Vollmacht ist nicht mehr gültig, die Ex hat kein Recht mehr, Anwälte für Kindesunterhalt zu beauftragen. Das muss das Kind jetzt selbst tun. Oder ein Betreuer, der auch diesen Bereich übernommen hat.
Die Vollmacht ist nicht mehr gültig, die Ex hat kein Recht mehr, Anwälte für Kindesunterhalt zu beauftragen. Das muss das Kind jetzt selbst tun. Oder ein Betreuer, der auch diesen Bereich übernommen hat.