(11-01-2013, 20:41)blue schrieb: Etwas anderes gilt für die nachträgliche Befristung des bestehenden Schuldanerkenntnisses vom xx.yy.zzzz. Auch eine solche Befristung wäre ein Vertrag, der der Annahme Ihrer geschiedenen Ehefrau bedarf. Allerdings muss in diesem Fall die Annahme, um rechtswirksam zu werden, Ihnen gegenüber erklärt werden (Zugang der Annahmeerklärung bei Ihnen erforderlich), da die Befristung für Ihre geschiedene Ehefrau nicht lediglich vorteilhaft ist und deshalb der Zugang einer Annahmeerklärung für das Zustandekommen des Vertrages nicht entbehrlich ist.
Äh, blue, es geht hier um einen neuen Titel!
Mit dem neuen Titel ist der alte hinfällig.
Natürlich kann das JA sagen: "Wir erkennen den neuen Titel nicht an!"
Dann gibt es aber nicht mehr Geld.
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Simon II
Ergänzung: Darauf, daß das JA wegen der Befristung prozessiert, würde ich es ankommen lassen, denn es sprechen starke Gründe für eine Befristung.