Was ich nicht so ganz verstehe, ist der Grund, warum Du mehr zahlen mußt:
Ist es, weil das Kind jetzt zwölf geworden ist und deshalb eine höhere Altersstufe wirksam wird?
Das würde jedoch keine Änderung des Titels nach sich ziehen!
Oder ist es, weil Du wesentlich (!) mehr Netto verdienst und deshalb in eine höhere Unterhaltsstufe eingeordnet würdest?
In diesem Fall würde das eine Änderung des Titels bewirken und Du könntest Dich stur stellen: Keine Höherstufung ohne Begrenzung!
Du wirst sowieso irgendwann wegen der Begrenzung vor Gericht müssen,um, wenn das Kind 18 Jahre geworden ist, auf Herausgabe des Titels zu klagen.
Du kannst Dir überlegen,ob Du das jetzt machen willst oder erst in sechs (?) Jahren (wobei in dem Fall, daß Du Dich stur stellst, das JA klagen müßte. Du kannst dann aber vor dem FG argumentieren, daß Du grundsätzlich bereit bist, den höheren KU zu zahlen, daß das JA aber nicht bereit ist, den Titel auf die Vollendung des 18. Lebensjahres zu befristen, obwohl die Rechtslage sich dann so grundsätzlich ändert, daß der Titel sowieso geändert werden muß. Das JA hat also die Absicht, Dir vermeidbare Kosten aufzuhalsen. Mit dieser Argumentation schiebst Du dem JA den schwarzen Peter zu!).
Simon II
Ist es, weil das Kind jetzt zwölf geworden ist und deshalb eine höhere Altersstufe wirksam wird?
Das würde jedoch keine Änderung des Titels nach sich ziehen!
Oder ist es, weil Du wesentlich (!) mehr Netto verdienst und deshalb in eine höhere Unterhaltsstufe eingeordnet würdest?
In diesem Fall würde das eine Änderung des Titels bewirken und Du könntest Dich stur stellen: Keine Höherstufung ohne Begrenzung!
Du wirst sowieso irgendwann wegen der Begrenzung vor Gericht müssen,um, wenn das Kind 18 Jahre geworden ist, auf Herausgabe des Titels zu klagen.
Du kannst Dir überlegen,ob Du das jetzt machen willst oder erst in sechs (?) Jahren (wobei in dem Fall, daß Du Dich stur stellst, das JA klagen müßte. Du kannst dann aber vor dem FG argumentieren, daß Du grundsätzlich bereit bist, den höheren KU zu zahlen, daß das JA aber nicht bereit ist, den Titel auf die Vollendung des 18. Lebensjahres zu befristen, obwohl die Rechtslage sich dann so grundsätzlich ändert, daß der Titel sowieso geändert werden muß. Das JA hat also die Absicht, Dir vermeidbare Kosten aufzuhalsen. Mit dieser Argumentation schiebst Du dem JA den schwarzen Peter zu!).
Simon II