13-01-2013, 13:58
(13-01-2013, 13:19)cappucino31 schrieb: Ich habe ein höheres Netto und werde dann noch eine stufe höher geschickt , da ich nur für einen Unterhaltspflichtigen zahlen muss.Der Titel aus dem Jahre 2005 ist noch nach altem Recht, 2008 gab es ja was neues. Das JA hat mich komischer Weise immer zu 102,7% aufgefordert zu zahlen .In der Urkunde steht was von 121,1%. Nach meinen jetztigen Berechnung wird es 115% werden. Wie das auch immer sein mag.
Lies mal die folgenden Links durch. Trifft das auf Dich zu?
http://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/...4_2012.pdf
http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=1307
(13-01-2013, 13:19)cappucino31 schrieb: Ich denke aber das ich die neue Berechnung zahle , auch ohne Titel ...um nicht noch eine klage wegen verzug zu bekommen.
Aus welchem Grund willst Du OHNE Titel einen höheren KU bezahlen?
(13-01-2013, 13:19)cappucino31 schrieb: Feilschen werde ich aber um den Titel mit befristung ..Jetzt.
Na, dann feilsche mal!
Simon II