13-01-2013, 16:49
(13-01-2013, 16:29)Skipper schrieb: Ordnungsmittel sind mW nur Druckmittel, um ein gewünschtes Verhalten zu erreichen.dann hast du das seit 2009 geltende FamFG aber noch immer nicht verstanden!!!
Mit Vollstreckung der Umgangsregelung hat das mW nichts zu tun.
Nach dem neuen Recht kann das FamGericht gem. § 89 I zum Zwecke der Vollstreckung von Umgangsregelungen (unabhängig davon, ob sie durch Beschluss oder durch Vergleich zustande gekommen sind) ein Ordnungsgeld (sogar Ordnungshaft) verhängen/ anordnen!
(hattest du nicht vor, dich als Beistand zur Verfügung zu stellen?)