13-01-2013, 18:00
Pardon.
Offenbar ein Mißverständnis.
Ich hatte den gesamten Weg von der gerichtlichen Elternvereinbarung bis hin zum Aufenthalt des Kindes beim Umgangsberechtigten gesehen.
Mit Vollstreckung meinte ich den letzten Schritt, die Vollstreckung eines Herausgabebeschlusses, also die Anwendung unmittelbaren Zwanges zur Durchsetzung des Umgangsrechts, zur Überführung des Kindes.
Offenbar ein Mißverständnis.
Ich hatte den gesamten Weg von der gerichtlichen Elternvereinbarung bis hin zum Aufenthalt des Kindes beim Umgangsberechtigten gesehen.
Mit Vollstreckung meinte ich den letzten Schritt, die Vollstreckung eines Herausgabebeschlusses, also die Anwendung unmittelbaren Zwanges zur Durchsetzung des Umgangsrechts, zur Überführung des Kindes.