13-01-2013, 19:32
Ist ne gute Frage
Der Richter schlug der Gegenseite "das Mögliche" vor und und sie waren mit ein wenig hin- und her damit einverstanden.
Mein RA signalisierte mir zuzustimmen, was ich dann auch tat.
Er ergänzte dann noch die Ferien und Urlaubsumgänge.
Die Gegenseite akzeptierte.
Ob das jetzt ein Vergleich wird, weiss ich nicht.
Der Vorsitzende meinte nur noch, dass die so getroffene Ferienregelung nicht vollstreckungsfähig ist.
Der KM wurde noch die Bedeutung des § 89 FamFG erklärt.
Der Richter schlug der Gegenseite "das Mögliche" vor und und sie waren mit ein wenig hin- und her damit einverstanden.
Mein RA signalisierte mir zuzustimmen, was ich dann auch tat.
Er ergänzte dann noch die Ferien und Urlaubsumgänge.
Die Gegenseite akzeptierte.
Ob das jetzt ein Vergleich wird, weiss ich nicht.
Der Vorsitzende meinte nur noch, dass die so getroffene Ferienregelung nicht vollstreckungsfähig ist.
Der KM wurde noch die Bedeutung des § 89 FamFG erklärt.