13-01-2013, 19:39
Ok, dann ist vermutlich ein Vergleich.
Müsste er eigentlich am Ende in seinen Spuckefänger gesungen haben:
"Es ergeht folgender Beschluss:..." oder eben:
"Die Parteien einigen sich auf folgenden Vergleich:..."
Ok, die Vollstreckbarkeit der Ferienregelung hapert sicher an der konkreten Nachvollziehbarkeit aber immerhin ist der Rest vollstreckbar.
Schon mal was.
Du solltest nur rechtzeitig vor Ende des Jahres die Ausweitung verlangen und dich nicht zu lange hinhalten lassen.
Müsste er eigentlich am Ende in seinen Spuckefänger gesungen haben:
"Es ergeht folgender Beschluss:..." oder eben:
"Die Parteien einigen sich auf folgenden Vergleich:..."
Ok, die Vollstreckbarkeit der Ferienregelung hapert sicher an der konkreten Nachvollziehbarkeit aber immerhin ist der Rest vollstreckbar.
Schon mal was.
Du solltest nur rechtzeitig vor Ende des Jahres die Ausweitung verlangen und dich nicht zu lange hinhalten lassen.