(13-01-2013, 19:39)beppo schrieb: Ok, dann ist vermutlich ein Vergleich.@Iglu
Müsste er eigentlich am Ende in seinen Spuckefänger gesungen haben:
"Es ergeht folgender Beschluss:..." oder eben:
"Die Parteien einigen sich auf folgenden Vergleich:..."
Mein Gedächnis ist mit über 40 nicht mehr so gut
Ok, die Vollstreckbarkeit der Ferienregelung hapert sicher an der konkreten Nachvollziehbarkeit aber immerhin ist der Rest vollstreckbar.
Schon mal was.
Du solltest nur rechtzeitig vor Ende des Jahres die Ausweitung verlangen und dich nicht zu lange hinhalten lassen.
Zunächst sollen die genauen Modalitäten(im Streitfalle) über einen schon benannten Mediator geklärt werden.
Da ich die KM kenne, werde ich vermutl. im Sommer wieder eine EA einreichen. Wenn ich sie doch nicht kenne, wird es umso enspannter sein.
Zitat:im juristendeutsch heißt es ein vollstreckungstitel zur herausgabe von personen und zur regelung des umgangs.Ich kenne den § schon zu genüge, denn das AG hatte sich seinerzeit geweigert im Beschluss die Belehrung nach § 89 FamFG aufzunehmen.
klingt komisch, ist aber so.
und was die ordnungshaft anbetrifft, kann man sich den zarten hinweis erlauben,dass sie während der umgangstage vollstreckt werden könne.
Dennoch habe ich eine GVin überreden können, der KM einen Besuch abzustatten.
Das waren mir die 12€ Wert.
Die KM war sehr beeindruckt davon. Noch heute erzählt sie dem Gericht, dass ich ihr einfach einen GV auf den Hals gehetzt hatte. Sie sei doch selbst Beamte.
