13-01-2013, 20:23
(13-01-2013, 20:16)webmin schrieb: Ich kenne den § schon zu genüge, denn das AG hatte sich seinerzeit geweigert im Beschluss die Belehrung nach § 89 FamFG aufzunehmen.
In dem Falle hätte ich die Gegenseite auf Existenz und Bedeutung des §89 FamFG hingewiesen und den Richter aufgefordert, das in seinem Protokoll zu erwähnen.