13-01-2013, 20:35
die belehrung MUSS erteilt werden. das kann sich der richter nicht aussuchen.
allerdings: in meinem fall war es so, dass der richter den paragraphen erwähnte aber gleichzeitig aber erklärte dass er den sermon nicht auswendig könne.
die belehrung erging dann schriftlich als gesonderter beschluss.
allerdings: in meinem fall war es so, dass der richter den paragraphen erwähnte aber gleichzeitig aber erklärte dass er den sermon nicht auswendig könne.
die belehrung erging dann schriftlich als gesonderter beschluss.