13-01-2013, 21:30
Skipper schrieb:Mit der bloßen Androhung, der Feststetzung und Eintreibung von Ordnungsgeldl ist das kind ja wohl noch immer nicht so beim Vater, wie Prozeßvergleich oder ggf. Beschluß das bestimmen.aber das ist doch nichts Außergewöhnliches.
Ich kenne Unterhaltsschuldner, gegen die die Zwangsvollstreckung betrieben wird. Auch deren Gläubiger(innen) machen oft die Erfahrung, dass dadurch noch kein Unterhalt gezahlt wird.
So what?