(15-01-2013, 15:04)Jessy schrieb: Wir haben eine notarielle Beurkundung mit genau diesem Wortlaut.Bedauerlich, aber mit Blick auf den Verwendungszweck akzeptabel.
Allein mit der Verwendung des inakzeptablen Begriffs vom "unehelichen" Vater hat sich der Notar disqualifiziert.
Ich denke weiterhin, dass die kritisierten Abschnitte eurer Urkunden keine "lebenspraktische Wirkung" entfalten werden, außer dass sie zu Lasten des Pflichtigen die Auskunftsfrist unter das gesetzliche Maß verkürzt. Ich finde sie unnütz und sie werden Vollstreckungs- und Umsetztungsschwierigkeiten mit sich bringen. Vielleicht nützen sie als Beruhigungspille.
Ein zeitlich befristeter Titel für die Laufzeit des Inso-Verfahrens hätte den gleichen Nutzen erfüllt.
z.B. zu Punkt 5: Wer/ oder wie wird das in Kraft treten festgestellt? Auf Zuruf? Klar notfalls durch Feststellungklage.
Wenn die Urkunde eine "einseitige Verpflichtung" des Unterhaltspflichtigen ist, auf welcher Rechtsgrundlage soll sie dann den Unterhaltsberechtigten verpflichten, die Originalurkunde herauszugeben?
(15-01-2013, 15:04)Jessy schrieb: Also lass dich nicht über Dinge aus, von denen du offensichtlich nichts verstehst - das hilft den Leuten hier nämlich nicht weiter.Meine bescheidene Erfahrung rührt z.B. daher, dass ich im vergangenen Jahr mehr als drei Dutzend Väter bei der Titelerstellung begleitet habe. Darunter etliche Mangelfall-Titel. Kein einziger unbefristet.
Da ich auch ein großer Fan der Befristung auf zwei Jahre bin, sind die Mehrzahl davon auch so befristet. Mittlerweile auch schon im 3. oder 4. Zeitabschnitt oder mit einfacher Herabsetzung im nächsten Zweijahreszeitraum.
Diese Woche gehe ich noch mit jemand zur Beurkundung für einen Titel, der 1. Mangelfall über ca. 120.- ist und 2. auf ein halbes Jahr befristet ist. Die exakte Begründung dafür möchte ich hier nicht breittreten. Das wollte das JA nicht gleich letzte Woche (kostenlos) titulieren - nach Rücksprache mit Amtsleiter, etc. haben wir nun diese Woche Termin bekommen. Notfalls steht Notartermin in der Rückhand, damit keine Lücke zum auslaufenden Titel entsteht....
Erst kürzlich hat mir ein "Beistand" vorgeworfen, wir würden die "Dienstleistung" des Jugendamtes zur kostenlosen Titulierung mißbrauchen. Ich habe nur trocken zurückgefragt, wer eigentlich einen Titel wollte?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #