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Rechtsauffassung zugrunde zu legender Zeitraum Unterhaltsberechnung
#2
Über die relevanten Zeiträume wird immer wieder gestritten, da gibt es auch kein festes Datum. Reines Richterrecht. Oft geht es da zu wie der Handel auf dem Viehmarkt.

Versuche zu argumentieren und hoffe, mehr kannst du nicht machen. Das Einkommen aus 2009 war charakteristisch für eine Erwerbsphase, die zu Ende ist und nichts mehr prägt. Allerdings ist die Einkommensnull durch den Diebstahl 2011 auch nicht charakteristisch.
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RE: Rechtsauffassung zugrunde zu legender Zeitraum Unterhaltsberechnung - von p__ - 16-01-2013, 11:42

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