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Unterhaltsvorschuss und gerichtlicher Titel
#3
Die ARGE zahlt keinen Unterhaltsvorschuss, das kann nur das Jugendamt ARGE zahlt Arbeitslosengeld 2. Titulierte Ansprüche verjähren nach 30 Jahren. Eine Verwirkung kann aber früher eintreten, manchmal schon nach zwei Jahren. Es kommt auf die genauen Umstände an.
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RE: Unterhaltsvorschuss und gerichtlicher Titel - von p__ - 17-01-2013, 19:15

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