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Unterhaltsvorschuss und gerichtlicher Titel
#5
(17-01-2013, 18:31)SALI schrieb: Jetzt ist die Ex auf eine „phantastische“ Idee gekommen und will von mir für die ganze Periode Unterhalt in Polen. Das Urteil ist in PL tituliert.
Wenn Du jetzt noch schreibst, ob es um Kindesunterhalt oder Unterhalt für die Ex geht, dann würde die Sache etwas klarer werden. Wink

@p: Deine Hinweise zu den Standardfragen sollte irgendwie deutlicher auf der Webseite "oben gepinnt" werden.
Ich finde sie gerade nicht.
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RE: Unterhaltsvorschuss und gerichtlicher Titel - von blue - 17-01-2013, 21:40

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