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Unterhaltsvorschuss und gerichtlicher Titel
#6
(17-01-2013, 21:40)blue schrieb:
(17-01-2013, 18:31)SALI schrieb: Jetzt ist die Ex auf eine „phantastische“ Idee gekommen und will von mir für die ganze Periode Unterhalt in Polen. Das Urteil ist in PL tituliert.
Wenn Du jetzt noch schreibst, ob es um Kindesunterhalt oder Unterhalt für die Ex geht, dann würde die Sache etwas klarer werden. Wink

Was soll da noch klarer werden? Da die Exfrau Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekam, geht es natürlich um KU.
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RE: Unterhaltsvorschuss und gerichtlicher Titel - von Theo - 17-01-2013, 21:54

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