18-01-2013, 17:11
Hallo, was haltet ihr von folgenden punkt.
4. Der Unterhaltsschuldner wird alle 24 Monate vom gesetzlichen Vertreter überprüft, beginnend ab Ausstellungsdatum dieser Urkunde. Verletzt der gesetzliche Vertreter dagegen, verliert der Titel seine Gültigkeit . Es erfolgt dann eine erneute Überprüfung der Unterhaltsschuld.
Ich möchte einfach eine direkte begrenzung umgehen ( Dem Jugendamt ; Mutter argumente nehmen) und ein wenig tricksen. Den schein wahren,das es mir nur um die berechtigte forderung meines kindes geht.....aber eigentlich um eine begrenzung mit 18 jahren !!!!
Die 3 Überprüfung wäre genau mit 18 jahren....[/font]
Wundert Euch nicht, höher komme ich nicht im gehalt, also was jetzt ausgerechnet wird bleibt meiner meinung so in den nächsten 4 Jahren so!
4. Der Unterhaltsschuldner wird alle 24 Monate vom gesetzlichen Vertreter überprüft, beginnend ab Ausstellungsdatum dieser Urkunde. Verletzt der gesetzliche Vertreter dagegen, verliert der Titel seine Gültigkeit . Es erfolgt dann eine erneute Überprüfung der Unterhaltsschuld.
Ich möchte einfach eine direkte begrenzung umgehen ( Dem Jugendamt ; Mutter argumente nehmen) und ein wenig tricksen. Den schein wahren,das es mir nur um die berechtigte forderung meines kindes geht.....aber eigentlich um eine begrenzung mit 18 jahren !!!!
Die 3 Überprüfung wäre genau mit 18 jahren....[/font]
Wundert Euch nicht, höher komme ich nicht im gehalt, also was jetzt ausgerechnet wird bleibt meiner meinung so in den nächsten 4 Jahren so!