18-01-2013, 19:20
(18-01-2013, 17:11)cappucino31 schrieb: Hallo, was haltet ihr von folgenden punkt.
4. Der Unterhaltsschuldner wird alle 24 Monate vom gesetzlichen Vertreter überprüft, beginnend ab Ausstellungsdatum dieser Urkunde. Verletzt der gesetzliche Vertreter dagegen, verliert der Titel seine Gültigkeit . Es erfolgt dann eine erneute Überprüfung der Unterhaltsschuld.
Ich halte davon nichts.
Man kann nicht in einer einseitigen Erklärung eine Regelung treffen, wie die gesetzlich Auskunftsverpflichtung beidseitig zu handhaben ist.
Wenn du a) Angst hast vor einer direkten Befristung und b) aber feste glaubst, dass dein Einkommen gleich bleibt, dann kannst du auch gleich einen Titel mit festem Betrag für 6 Jahre bis zum 18. Geburtstag machen. Diese Befristung ist relativ leicht auch beim Jugendamt durchzubekommen. Die werden dann eher den statischen Betrag nicht akzeptieren.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #