18-01-2013, 23:13
Hallo Forum,
habe mal wieder Post bekommen
Da mein Anwalt das Verfahren über den Trennungsunterhalt als abgeschlossen sieht, fordert er nach § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG bei einem (von ihm errechneten) Gegenstandswert von 6000€ eine Einigungsgebühr von 338€ (1.0) plus 19% Mwst macht 402,22€
Trennungsunterhalt ist etwas über 300€
1.) Wie errechnet sich hier der Gegenstandswert?
2.) ist das so üblich und ok?
Danke für alle Antworten..
habe mal wieder Post bekommen
Da mein Anwalt das Verfahren über den Trennungsunterhalt als abgeschlossen sieht, fordert er nach § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG bei einem (von ihm errechneten) Gegenstandswert von 6000€ eine Einigungsgebühr von 338€ (1.0) plus 19% Mwst macht 402,22€
Trennungsunterhalt ist etwas über 300€
1.) Wie errechnet sich hier der Gegenstandswert?
2.) ist das so üblich und ok?
Danke für alle Antworten..