18-01-2013, 23:51
(18-01-2013, 23:19)beppo schrieb:(18-01-2013, 23:13)L3NNOX schrieb: 1.) Wie errechnet sich hier der Gegenstandswert?Strittigen Teil des monatlichen Unterhaltsbetrages mal 12.
Also müsste aus Sicht des Anwalts der Strittigen Teil des monatlichen Unterhaltsbetrages 6000€ : 12= 500€ sein? Das stimmt vorne und hinten nicht, da ich ja "nur" 300 zahle und bestenfalls 80 davon strittig waren.
Sehe ich das richtig?