18-01-2013, 23:55
(18-01-2013, 23:38)Familiengerichts-Schan schrieb: wenn es einen beschluss / urteil gibt, dann bekommt der RA 0,-€
nur bei einem vergleich / vereinbarung bekommt er was. (streitwert 12 mal xx,xx€)
Es ging nicht vor Gericht, gibt also keinen Vergleich/Beschluss/urteil. Es ging rein zwischen den beiden Anwälten hin und her.
Eine Vereinbarung auch nicht, es wurde halt geschrieben, dass man es akzeptiert.