19-01-2013, 11:09
Hallo,
meine Ex kann von mir kein Unterhalt fordern. Polen entscheiden die Gerichte noch (nach einem Antrag) mit Schuldspruch. Und in meinem Fall wurde sie „allein schuldig für Zerrüttung der Ehe erklärt“.
Bei der Frage nach den “Unterhaltsvorschuss vom ARGE“ ging es mir um etwas was ich schon gefunden habe, nämlich § 33 SGB II. Ich verstehe den § das wenn sie Leistungen von ARGE für die Kinder bezieht. ARGE (das Bundesland) überminnt die Gläubigerrechte. Das heißt wenn ich im Rückstand wäre, hat nicht die Ex sonder das Land die Legitimation die von mir zurückzufordern. Richtig?
Gruß
SALI
meine Ex kann von mir kein Unterhalt fordern. Polen entscheiden die Gerichte noch (nach einem Antrag) mit Schuldspruch. Und in meinem Fall wurde sie „allein schuldig für Zerrüttung der Ehe erklärt“.
Bei der Frage nach den “Unterhaltsvorschuss vom ARGE“ ging es mir um etwas was ich schon gefunden habe, nämlich § 33 SGB II. Ich verstehe den § das wenn sie Leistungen von ARGE für die Kinder bezieht. ARGE (das Bundesland) überminnt die Gläubigerrechte. Das heißt wenn ich im Rückstand wäre, hat nicht die Ex sonder das Land die Legitimation die von mir zurückzufordern. Richtig?
Gruß
SALI