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Einigungsgebühr an den Anwalt zahlen?
#6
(18-01-2013, 23:13)L3NNOX schrieb: Da mein Anwalt das Verfahren über den Trennungsunterhalt als abgeschlossen sieht, fordert er nach § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG bei einem (von ihm errechneten) Gegenstandswert von 6000€ eine Einigungsgebühr von 338€ (1.0) plus 19% Mwst macht 402,22€ Angry
Trennungsunterhalt ist etwas über 300€

400 EUR sind wenig!

Hast Du mal berechnet, wieviel Dir der Anwalt erspart hat?

Simon II
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RE: Einigungsgebühr an den Anwalt zahlen? - von Simon ii - 19-01-2013, 19:41

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