19-01-2013, 19:41
(18-01-2013, 23:13)L3NNOX schrieb: Da mein Anwalt das Verfahren über den Trennungsunterhalt als abgeschlossen sieht, fordert er nach § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG bei einem (von ihm errechneten) Gegenstandswert von 6000€ eine Einigungsgebühr von 338€ (1.0) plus 19% Mwst macht 402,22€
Trennungsunterhalt ist etwas über 300€
400 EUR sind wenig!
Hast Du mal berechnet, wieviel Dir der Anwalt erspart hat?
Simon II