19-01-2013, 21:14
Wenn du bei fast hälftiger Betreuung den vollen KU zahlst, hat man dich schon über den Tisch gezogen. Das ist hoffentlich nicht so tituliert?!
Was den Betreuungsunterhalt betrifft, solltest du es auf eine Klage ankommen lassen. Auf keinen Fall etwas zahlen!
Was den Betreuungsunterhalt betrifft, solltest du es auf eine Klage ankommen lassen. Auf keinen Fall etwas zahlen!