19-01-2013, 22:26
Hallo, nein das Gericht hat nur gesat, dass das KU nach der Ermittlung bezahlt wreden muss. Das war im 12/2012. Das bezahle ich auch.
Jedilich ist jetzt die Zeit , wo sie kein Einkommen mehr hat, da das Elterngeld jetzt ausgelaufen ist. Ich zahle das, was das Gericht bzw. das JA festegelegt hat.
Ich sehe noch mal auf das Schreiben vom JA: § 1615 ich muss jetzt zusätzlich für die Btreung meiner Kinder von der KM aufkommmen- also neben dem KU, da Sie keinen Krippenplatz + Arbeit hat !!
Also KU + Betreuungskosten......
Jedilich ist jetzt die Zeit , wo sie kein Einkommen mehr hat, da das Elterngeld jetzt ausgelaufen ist. Ich zahle das, was das Gericht bzw. das JA festegelegt hat.
Ich sehe noch mal auf das Schreiben vom JA: § 1615 ich muss jetzt zusätzlich für die Btreung meiner Kinder von der KM aufkommmen- also neben dem KU, da Sie keinen Krippenplatz + Arbeit hat !!
Also KU + Betreuungskosten......