19-01-2013, 22:51
Wenn sie in Eltenzeit ist, dann ist das Kind wahrscheinlich unter 3. Solange das Kind nicht 3 ist braucht sie nicht zu arbeiten und der Vater des Kindes muss auch Unterhalt für die Mutter bezahlen und nicht nur für das Kind. Gegenüber der Mutter hast du einen Selbstbehalt von 1050 Euro (evtl. seit Januar 1100)
Mich hatte das Jobcenter angeschrieben und wollte das Hartz4 von Ex von mir wiederhaben. Hab dann dargelegt das ich unter Selbstbehalt bin. Nie wieder was gehört.
Mich hatte das Jobcenter angeschrieben und wollte das Hartz4 von Ex von mir wiederhaben. Hab dann dargelegt das ich unter Selbstbehalt bin. Nie wieder was gehört.