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Unterhaltsvorschuss und gerichtlicher Titel
#16
Wenn jemanden das langweiliges Thema noch interessiert, dann weiß ich jetzt Bescheid. Mein polnischer Titel ist in DE kein Titel. Um ihn „eindeutschen“ brauch man Exequaturverfahren durchzuführen. Und das hat nicht stattgefunden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Exequaturverfahren
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RE: Unterhaltsvorschuss und gerichtlicher Titel - von SALI - 20-01-2013, 00:28

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