20-01-2013, 14:16
Es gibt ja keinen Betreuungsunterhatsvorschuss vom JA. (Geld ist für Mutter nicht für das Kind) Wenn sie nicht genug Geld zum betreuen hat müsste sie einen Antrag beim Jobcenter stellen. Das Jobcenter würde ihr dann Geld geben und von dir zurückfordern. Dann kannst du Einwände erheben wegen Selbstbehalt u.s.w.
Wenn sie bisher dort keinen Antrag gestellt hat, hat sie wohl doch genug Mittel für die Betreuung.
Vielleicht muss hier erst mal die Zuständigkeit geklärt werden.
Wenn sie bisher dort keinen Antrag gestellt hat, hat sie wohl doch genug Mittel für die Betreuung.
Vielleicht muss hier erst mal die Zuständigkeit geklärt werden.